Bundesgerichtsentscheid

Assurance-invalidité (nouvelle demande)

9C_230/2025Entscheid vom 15.04.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A. stellte im Mai 2023 eine neue Invalidenrentenanfrage und behauptete eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands. Die IV-Stelle forderte einen medizinischen Nachweis innert 30 Tagen, gewährte mehrere Verlängerungen bis Ende Oktober, erhielt jedoch kein ergänzendes Gutachten. Sie lehnte deshalb die Neueingabe mangels Erfüllung der Eintrittsvoraussetzungen ab, was auch vor der kantonalen Beschwerdeinstanz bestätigt wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat dargelegt, dass bei einer Neuanmeldung das Beweislastprinzip gilt und keine unbeschränkte Fristerstreckung geboten ist. Die über sechsmonatige Frist zur Vorlage eines medizinischen Berichts wurde als angemessen beurteilt, weshalb weder das Recht auf rechtliches Gehoer noch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurden. Eine oeffentliche Verhandlung war angesichts der offensichtlichen Unbegründetheit des Rechtsmittels nicht erforderlich.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Invalidenversicherung ansehen

Verwandte Entscheide