Bundesgerichtsentscheid

Krankenversicherung

9C_304/2025Entscheid vom 25.03.2026KrankenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Gemeinde Regensdorf uebernahm bis Juni 2023 die Restfinanzierung der Pflegekosten fuer A., die im Zentrum B. der Stadt Zuerich betreut wurde. Ab Juli 2023 lehnte sie weitere Zahlungen ab, worauf die Stadt Zuerich sie zur Erlaessung einer Verfuegung aufforderte. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zuerich hob die Nichteintretensverfuegung auf und wies die Sache zur materiellen Entscheidung an Regensdorf zurueck, gegen das Urteil wurde beim Bundesgericht Beschwerde gefuehrt.

Erwägungen

Das Bundesgericht pruefte seine Zustaendigkeit, die Beschwerdelegitimation sowie die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids nach Art.93 BGG. Es bestaetigte die Anwendung von Art.56 ff. ATSG auf Streitigkeiten um die Restfinanzierung von Pflegekosten nach Art.25a KVG und die Zustaendigkeit des Zuercher Sozialversicherungsgerichts. Da keine Bundesrechtsverletzung vorlag, sah es keinen Grund zur Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Krankenversicherung ansehen

Verwandte Entscheide