Invalidenversicherung (Invalidenrente; Arbeitsunfähigkeit)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________, seit 2004 teilzeitlich als Reinigungskraft tätig, meldete sich 2016 bei der Invalidenversicherung an. Nach interdisziplinärem Gutachten stellte die IV-Stelle ab 1. Januar 2024 einen Invaliditätsgrad von 8 % fest und lehnte eine Rente ab. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte im März 2025 diese Verfügung.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Anwendung des Bundesrechts und bestätigte die vorinstanzliche Würdigung des bidisziplinären Gutachtens als beweiskräftig. Es verneinte eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes und sah keine Anhaltspunkte für weitere medizinische Abklärungen. Die Rügen zur ungenügenden Begründung und zum rechtlichen Gehör erachtete es als unbegründet.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Invalidenversicherung ansehen