Invalidenversicherung
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Versicherte A.________ beantragte 2020 Leistungen der Invalidenversicherung und wurde 2024 von der IV-Stelle Aargau rückwirkend ab September 2020 mit einer Rente berücksichtigt, was die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge anfocht. Streitpunkt ist der Beginn des Rentenanspruchs (August oder September 2020).
Erwägungen
Die fehlende Beiladung des Versicherten zum kantonalen Verfahren stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, da dieser direkt von der Entscheidung über seinen Rentenanspruch betroffen ist. Eine Heilung dieses Mangels im bundesgerichtlichen Verfahren ist nicht möglich, da das Bundesgericht nur eingeschränkt über Tatsachenfragen urteilen kann.
Entscheid
Das Urteil der Vorinstanz wird aufgehoben und zur neuen Entscheidung unter korrekter Beiladung des Versicherten an das kantonale Gericht zurückgewiesen. Die Gerichtskosten und die Entschädigung des Versicherten werden dem Kanton Aargau auferlegt.
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