Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung

9C_374/2025Entscheid vom 17.06.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der 1976 geborene Beschwerdeführer meldete sich nach einer bereits 2018 abgewiesenen IV-Anmeldung im November 2021 erneut bei der IV an. Die IV-Stelle des Kantons Thurgau veranlasste ein polydisziplinäres Gutachten der estimed AG sowie eine berufliche Abklärung und wies sowohl den Rentenanspruch als auch berufliche Massnahmen erneut ab. Streitig war vor Bundesgericht, ob seit der früheren rentenablehnenden Verfügung eine anspruchserhebliche Veränderung des Gesundheitszustands eingetreten ist.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte, dass bei einer Neuanmeldung nach früherer Rentenverweigerung analog zu Art. 17 ATSG zu prüfen ist, ob sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Es hielt fest, dass weder die spätere Therapiebereitschaft des Beschwerdeführers noch die diagnostische Präzisierung einer Nervus occipitalis-Neuropathie links für sich allein eine revisionsrechtlich relevante Verschlechterung belegen. Dem polydisziplinären Gutachten der estimed AG wurde voller Beweiswert zuerkannt, da es die Beschwerden, Befunde und Arbeitsfähigkeit nachvollziehbar würdigte und keine entscheidenden Widersprüche aufwies. Auch die abweichende Einschätzung aus der beruflichen Abklärung genügte nicht, weil sie nicht auf einer veränderten medizinischen Befundlage beruhte.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Es blieb dabei, dass kein Anspruch auf eine Invalidenrente oder auf berufliche Massnahmen besteht.

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