Bundesgerichtsentscheid

Impôts communaux et cantonaux du canton de Genève, période fiscale 2016

9C_393/2025Entscheid vom 24.02.2026Öffentliche Finanzen & AbgaberechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ SA verlegte ihren Sitz im Jahr 2008 vom Kanton Genf in den Kanton Schwyz. Für das Steuerjahr 2016 erhob der Kanton Genf eine Steuerforderung aufgrund eines vermeintlichen wirtschaftlichen Bezugs zur Genfer Steuerhoheit, trotz der bereits erfolgten Besteuerung durch den Kanton Schwyz.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Kanton Genf bereits im Februar 2018 von den maßgeblichen Umständen Kenntnis hatte, jedoch erst Ende 2020 eine Steuerforderung erhob, was die gesetzliche Verjährungsfrist überstieg. Daher ist das Recht des Kantons Genf zur Steuererhebung für das betreffende Steuerjahr verwirkt.

Entscheid

Das Bundesgericht hiess den Rekurs der A.________ SA gut, hob das Urteil der Vorinstanz auf und stellte fest, dass die Steuerforderung des Kantons Genf verjährt ist. Allfällig geleistete Zahlungen müssen zurückerstattet werden.

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