Assurance-maladie
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die bei Helsana obligatorisch krankenversicherte Versicherte bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen aus den Jahren 2022 und 2023 nicht vollständig, worauf die Kasse Betreibung einleitete. Nach Einsprache reduzierte Helsana die ursprünglich geltend gemachten Verwaltungskosten von 825 Franken auf 250 Franken; streitig blieb vor Bundesgericht ausschliesslich, ob diese 250 Franken für Mahn- und Inkassokosten zulässig sind.
Erwägungen
Nach Art. 105b Abs. 2 KVV kann der Versicherer bei schuldhaft verursachtem Zahlungsverzug angemessene Verwaltungskosten erheben, sofern dies in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist; massgeblich ist dabei insbesondere das Äquivalenzprinzip. Das Bundesgericht hielt fest, dass die anwendbaren Bedingungen die Überbindung von Mahn- und Inkassokosten vorsehen und dass 250 Franken angesichts von insgesamt 37 versandten Mahnungen sowie einer Grundforderung von 1'264.85 Franken nicht offensichtlich unverhältnismässig sind. Die Versicherte konnte sich nicht mit Erfolg auf ihre finanzielle Lage berufen, weil sie Helsana darüber nach den verbindlichen Feststellungen erst nach dem Betreibungsbegehren informierte.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die Verwaltungskosten von 250 Franken wurden als rechtmässig bestätigt.
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