Staats- und Gemeindesteuern des Kantons St. Gallen, Steuerperioden 2012-2021
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.A.________ und B.A.________ erhoben Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen betreffend Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperioden 2012-2021. Der angefochtene Entscheid wurde ihnen am 26. Mai 2026 zugestellt, die Beschwerde ging am 26. Juni 2026 elektronisch beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte zunächst die Einhaltung der Beschwerdefrist nach Art. 100 Abs. 1 BGG. Es stellte fest, dass die 30-tägige Rechtsmittelfrist unter Berücksichtigung von Art. 44-48 BGG am 25. Juni 2026 ablief. Da die Beschwerde erst am 26. Juni 2026 eingereicht wurde, war sie verspätet. Auf eine verspätete Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG nicht einzutreten.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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