Bundesgerichtsentscheid

Assurance-invalidité

9C_51/2026Entscheid vom 14.07.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erhob am 20. Januar 2026 Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Urteil der Chambre des assurances sociales der Genfer Cour de justice vom 11. Dezember 2025 in einer Angelegenheit der IV. Mit Eingabe vom 23. Juni 2026 erklärte er den Rückzug seiner Beschwerde.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer seine beim Bundesgericht hängige Beschwerde ausdrücklich zurückgezogen hatte. Infolge dieses Rückzugs war das Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 und Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP durch Abschreibung zu erledigen. Eine materielle Prüfung der IV-rechtlichen Streitfrage fand deshalb nicht mehr statt.

Entscheid

Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. Über den materiellen Anspruch in der IV-Sache entschied das Bundesgericht nicht.

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