Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung

9C_538/2024Entscheid vom 11.06.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die 1961 geborene Versicherte meldete sich nach einer rechtskräftigen rentenablehnenden IV-Verfügung von 2015 im August 2015 erneut zum Leistungsbezug an. Nach mehreren Gutachten, darunter einer polydisziplinären Expertise der PMEDA von 2022, verneinte die IV-Stelle Luzern mit Verfügung vom 21. Februar 2023 erneut einen Anspruch auf Invalidenleistungen. Streitig war vor Bundesgericht, ob seit der Vergleichsbasis von 2015 eine anspruchserhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten ist und ob die medizinischen Gutachten beweistauglich sind.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte zunächst, dass auf das SMAB-Gutachten von 2016 abgestellt werden durfte: Weder fehlende Vorakten, noch die Dauer der psychiatrischen Exploration, noch das verlangte Protokoll der Konsensbesprechung begründeten konkrete Zweifel an dessen Beweiswert. Bei PMEDA-Gutachten gelten zwar wegen der besonderen Übergangssituation strengere Anforderungen, doch liess das Gericht die Ausstandsfrage offen. Entscheidend war, dass die Beschwerdeführerin frühzeitig und glaubhaft bestritt, gewisse im orthopädischen Teilgutachten der PMEDA erwähnte Untersuchungen seien überhaupt durchgeführt worden, obwohl der Gutachter daraus Diskrepanzen ableitete und seine Einschätzung der vollen Arbeitsfähigkeit teilweise darauf stützte. Unter diesen Umständen hätte die IV-Stelle den Gutachter mit dieser Kritik konfrontieren müssen; da dies unterblieb und eine nachträgliche Ergänzung durch die PMEDA nicht mehr möglich ist, reicht ein bloss neues orthopädisches Teilgutachten nicht aus, sondern es ist eine neue polydisziplinäre Begutachtung erforderlich.

Entscheid

Die Beschwerde wurde materiell gutgeheissen, soweit die Sache zur weiteren medizinischen Abklärung zurückzuweisen war. Das kantonale Urteil und die Verfügung der IV-Stelle wurden aufgehoben und die Sache zur erneuten polydisziplinären Begutachtung und neuen Verfügung an die IV-Stelle Luzern zurückgewiesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Invalidenversicherung ansehen

Verwandte Entscheide