Assurance-invalidité (évaluation de l'invalidité)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der 1981 geborene Beschwerdeführer meldete sich nach einer Knieverletzung vom 7. März 2020 bei der IV an, weil er seine Tätigkeit als Fenstermonteur nicht mehr ausüben könne. Nach somatischen und psychiatrischen Abklärungen verneinte die IV-Stelle einen Rentenanspruch sowie berufliche Massnahmen; das Kantonsgericht Waadt bestätigte dies. Vor Bundesgericht verlangte der Versicherte eine IV-Rente und Eingliederungsmassnahmen, eventualiter zusätzliche medizinische Abklärungen.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, die Vorinstanz habe sich in zulässiger Weise auf das orthopädische Gutachten und das psychiatrische Gutachten abgestützt, denen voller Beweiswert zukomme. Die kantonale Instanz habe den Gesundheitszustand gesamthaft gewürdigt, indem sie von einer vollen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit aus somatischer Sicht ausging und die psychiatrisch begründete Leistungseinbusse von 30 % berücksichtigte, was zu einer Restarbeitsfähigkeit von 70 % führte. Die Einwände des Beschwerdeführers gegen eine angebliche Verschlechterung des somatischen Zustands und gegen die Berichte des behandelnden Arztes zeigten keine willkürliche Beweiswürdigung auf; zudem war ein erst nach dem kantonalen Entscheid erstellter Bericht als Novum unzulässig. Auch die Verneinung beruflicher Massnahmen verletzte kein Bundesrecht, weil weder eine geeignete und angemessene Eingliederungsperspektive noch eine hinreichend belegte Bereitschaft und Fähigkeit zu einer entsprechenden Ausbildung dargetan waren.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen. Damit blieb es bei der Verneinung eines Anspruchs auf eine IV-Rente und auf berufliche Eingliederungsmassnahmen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Invalidenversicherung ansehen