Invalidenversicherung
Zusammenfassung
Sachverhalt
Mit Verfügung vom 16. Februar 2022 sprach die IV-Stelle Basel-Landschaft A. rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 28. Februar 2017 eine befristete ganze Rente sowie zwei Kinderrenten zu. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hob diese Verfügung auf, wies die Sache zur ergänzenden Abklärung zurück und lastete den Parteien die Verfahrenskosten je zur Hälfte bei Reduktion der Parteientschädigung an. Nach einer unangefochten gebliebenen neuen Verfügung vom 9. Januar 2025 richtet sich A.s Beschwerde vor dem Bundesgericht allein gegen die Kosten- und Entschädigungsregelung des Kantonsgerichts.
Erwägungen
Eine Rückweisung zur ergänzenden Abklärung gilt als vollständiger Obsieg im bundesrechtlichen Sinne, weshalb dem Beschwerdeführer keine Verfahrenskosten auferlegt und ihm eine ungekürzte Parteientschädigung zuzusprechen ist. Kantonale Regelungen, die hiervon abweichen, sind bundesrechtswidrig.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen.
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