Gerichtskostenvorschuss
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die A.________ AG hat am 17. November 2025 beim Appellationsgericht Basel-Stadt zwei Verfahren gegen Nachsteuer- und Bussenverfügungen für die Jahre 2016–2019 eingeleitet. Das Appellationsgericht hat diese Verfahren am 2. Januar 2026 mangels fristgerechter Zahlung der Kostenvorschüsse als dahingefallen erklärt. Mit Beschwerden vom 2. Februar 2026 rügt die A.________ AG diese Verfügungen beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält fest, dass die Kostenvorschussverfügungen am 21. November 2025 per A-Post Plus zugestellt wurden und die Beschwerdeführerin die Vermutung ordnungsgemäßer Zustellung nicht widerlegt hat. Pauschale Hinweise auf Zustellfehler genügen nicht als konkrete Anhaltspunkte. Die Gesuche um Fristwiederherstellung wurden nicht angefochten und sind damit nicht weiter zu prüfen.
Entscheid
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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