Bundesgerichtsentscheid

Impôts cantonaux et communaux du canton de Vaud et impôt fédéral direct, période fiscale 2020

9D_8/2026Entscheid vom 29.05.2026Öffentliche Finanzen & AbgaberechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Steuerpflichtigen wurde die beantragte Steuererlassung für die Steuerperiode 2020 sowohl bezüglich der direkten Bundessteuer als auch der Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Waadt verweigert. Seine Einsprache blieb erfolglos, und auch das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt bestätigte die Verweigerung. Dagegen gelangte er an das Bundesgericht und verlangte den Erlass der geschuldeten Steuern.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide über den Steuererlass nur ausnahmsweise zulässig ist, namentlich bei einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung oder einem besonders wichtigen Fall; der Beschwerdeführer legte dies nicht dar. Zwar kam subsidiär eine Verfassungsbeschwerde in Betracht, doch setzt diese ein rechtlich geschütztes Interesse voraus, das beim Steuererlass für die direkte Bundessteuer und im Kanton Waadt auch für die kantonalen und kommunalen Steuern grundsätzlich fehlt. Zulässig wären nur klar begründete Rügen formeller Rechtsverweigerung, doch beschränkte sich der Beschwerdeführer im Wesentlichen auf seine gesundheitliche und finanzielle Lage und erhob keine tauglich begründete Verletzung von Parteirechten.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Damit blieb die Verweigerung des Steuererlasses für die Steuerperiode 2020 bestehen.

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