Bundesgerichtsentscheid

Impôts cantonaux et communaux du canton du Valais et impôt fédéral direct, période fiscale 2022

9F_3/2026Entscheid vom 28.04.2026Öffentliche Finanzen & AbgaberechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ hat gegen mehrere Bundesgerichtsurteile betreffend seine kantonalen und kommunalen Steuern sowie die direkte Bundessteuer für die Steuerperioden 2021 und 2022 wiederholt Revisionsgesuche eingereicht. Er beruft sich in den Eingaben auf Diskriminierung, Covid-19-Massnahmen und verlangt die Beiordnung eines Anwalts. Das Bundesgericht hatte ihn bereits darauf hingewiesen, dass weitere ersichtlich unzulässige Eingaben ohne weiteres Verfahren abgeschrieben würden.

Erwägungen

Die Revisionsgesuche gegen die Urteile 9C_589/2023 und 9F_3/2024 sind als offensichtlich unzulässig im Sinne des bereits verfügten Hinweises des Bundesgerichts abzuweisen. Hinsichtlich der Urteile 9F_10/2024 sowie 9C_384/2025, 9C_385/2025 und 9C_475/2025 fehlt es an frist- und formgerecht dargelegten Revisionsgründen gemäss Art. 121 ff. BGG. Mangels hinreichender Begründung und Fristeinhaltung wird auf die Gesuche nicht eingetreten.

Entscheid

Die Revisionsgesuche werden als unzulässig abgewiesen.

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