Krankenversicherung
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ stellte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 4. Februar 2026, mit dem auf seine Beschwerde gegen ein kantonales Urteil zur Krankenversicherungspflicht mangels genügender Begründung nicht eingetreten worden war. Er ergänzte sein Gesuch mehrfach und verlangte zuletzt auch eine umfassende Prüfung von Ansprüchen im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie der Versicherungspflicht.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass seine Urteile mit der Ausfällung rechtskräftig werden und eine Revision nur bei Vorliegen eines der in Art. 121, 122 oder 123 BGG abschliessend geregelten Revisionsgründe möglich ist. Ein Revisionsgesuch muss den konkreten Revisionsgrund substantiiert darlegen; die blosse Behauptung einer unzutreffenden Rechtsanwendung genügt nicht. Verfahrensgegenstand war einzig das bundesgerichtliche Nichteintretensurteil vom 4. Februar 2026, nicht aber das kantonale Urteil. Soweit sich der Gesuchsteller auf Revisionsgründe berief, seine Argumentation aber gegen die Begründung des kantonalen Entscheids richtete, ging dies am zulässigen Prüfungsgegenstand vorbei.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten. Damit blieb das frühere bundesgerichtliche Nichteintretensurteil unverändert bestehen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Krankenversicherung ansehen