Bundesgerichtsentscheid

Accesso a documenti ufficiali; diniego di giustizia

1C_109/2026Entscheid vom 06.05.2026Datenrecht & Geheimnisschutz (Öffentliches Recht)Originalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ verlangte von der Pro Grigioni Italiano (Pgi), seiner ehemaligen Arbeitgeberin, gestuetzt auf das buendnerische Transparenzgesetz Zugang zu zwei Protokollen des Leitungsorgans aus dem Jahr 2024. Die Pgi verweigerte eine formelle Behandlung des Gesuchs mit dem Hinweis auf missbraeuchliches Verhalten. Das Kantonsgericht wies die Rechtsverweigerungsbeschwerde ab, weil die verlangten Unterlagen keine amtlichen Dokumente im Sinn von Art. 6 LTras/GR seien.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz trotz fehlender formeller Verfuegung der Pgi materiell ueber das Akteneinsichtsgesuch entscheiden durfte, weil der Beschwerdefuehrer sich im kantonalen Verfahren umfassend zur Sache aeussern konnte und eine Rueckweisung bloss eine nutzlose Formalitaet dargestellt haette. In der Sache pruefte es die Auslegung von Art. 6 LTras/GR nur unter dem Gesichtspunkt der Willkuer, kam aber zum Schluss, dass die Vorinstanz den Begriff des amtlichen Dokuments offensichtlich zu eng verstanden hatte. Allein der Umstand, dass die Protokolle das privatrechtliche Arbeitsverhaeltnis betreffen, schliesst ihren Zusammenhang mit der Erfuellung einer oeffentlichen Aufgabe nicht aus, zumal die Pgi gesetzlich anerkannte oeffentliche Foerderungsaufgaben im Bereich Sprache und Kultur wahrnimmt. Ebenso war es willkuerlich, die definitiven Protokolle als zum persoenlichen Gebrauch bestimmt zu qualifizieren, weil diese Ausnahme nur interne Arbeitshilfen wie Notizen oder Entwuerfe erfasst.

Entscheid

Die Beschwerde wurde, soweit zulaessig, gutgeheissen. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurueckgewiesen.

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