Bundesgerichtsentscheid

Loi sur l'information; déni de justice

1C_138/2026Entscheid vom 24.04.2026VerwaltungsverfahrenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Rekurrent begehrte anonymisierte Kopien von Elternbriefen eines Schulbetriebs nach dem Informationsgesetz. Die Direktorin leitet die Anfrage am 28. Oktober 2025 an die DGEO weiter, welche diese mit Entscheid vom 4. November 2025 ablehnt. Daraufhin begehrt der Rekurrent Denial of Justice bei der kantonalen CDAP, die das Gesuch am 4. März 2026 abweist.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigt, dass die Anfrage innerhalb der Frist des kantonalen Informationsgesetzes beantwortet wurde und daher kein formeller Denial of Justice vorliegt. Die kantonale Instanz durfte sich auf den Rechtsbehelf des Denial of Justice beschränken, ohne eine allfällige Récusation der Direktorin oder die materielle Beurteilung der DGEO-Entscheidung vorzunehmen. Mangels förmlichen und rechtzeitig gestellten weitergehenden Rechtsbegehrens steht der Rekursion kein Erfolg zu.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

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