Bundesgerichtsentscheid

Internationale Rechtshilfe an die Ukraine; Herausgabe von Beweismitteln

1C_167/2026Entscheid vom 26.03.2026Rechtshilfe und AuslieferungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) führt ein Strafverfahren gegen B.________ wegen ungetreuer Amtsführung und Geldwäscherei und ersuchte die Schweiz um internationale Rechtshilfe. Die Bundesanwaltschaft ordnete die Herausgabe von Konto- und Geschäftsunterlagen der A.________ AG an, was von dieser bestritten wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde nur zulässig ist, wenn ein besonders bedeutender Fall vorliegt, was hier nicht gegeben ist. Die gewährte Frist zur Stellungnahme war ausreichend, und die Vorwürfe, die auf Verletzung des rechtlichen Gehörs oder mangelnden Datenschutz in der Ukraine abzielten, waren nicht stichhaltig. Die Erwägungen des Bundesstrafgerichts zur Verhältnismässigkeit der Datenherausgabe sind korrekt und erfordern keine weitere Überprüfung.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt, und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

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