Bundesgerichtsentscheid

Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen

1C_176/2025Entscheid vom 31.03.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ AG besitzt ein Grundstück in der Kleinsiedlung Vorderbuchenegg (Gemeinde Stallikon). Der Kanton Zürich hat diese nach der provisorischen Verordnung über Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (VKaB) in eine kantonale Weilerzone (Anhang 1) statt in eine Bauzone (Anhang 3) eingeteilt. Die Gesellschaft focht diese Einteilung vor Kantonsgericht und Bundesgericht an und verlangt die Zuweisung zur Bauzone.

Erwägungen

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung dienen Weilerzonen nach Art. 33 RPV der Erhaltung bestehender ländlicher Strukturen und sind Nichtbauzonen, in denen Neubauten nur eingeschränkt zulässig sind. Die provisorische Zonenzuteilung mit spezifischen Nutzungsvorschriften gewährleistet Rechtsklarheit und entspricht den Schutzzielen, insbesondere in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein Vertrauensschutz kann nicht die bundesrechtskonforme Raumplanung ausser Kraft setzen.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Kleinsiedlung Vorderbuchenegg bleibt provisorisch einer kantonalen Weilerzone zugeordnet.

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