Bundesgerichtsentscheid

Raumplanung

1C_260/2025Entscheid vom 31.07.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Gemeinde Schwarzenberg verfügt über überdimensionierte Bauzonen und musste diese im Rahmen der kantonalen Rückzonungsstrategie reduzieren. Die A.________ AG ist Eigentümerin zweier unüberbauter Grundstücke im Ortsteil Eigenthal, die von der Gemeindeabstimmung in der Wohnzone belassen worden waren, vom Regierungsrat jedoch in die Landwirtschaftszone rückgezont wurden. Streitig war vor Bundesgericht, ob diese Rückzonung mit dem Raumplanungsrecht des Bundes vereinbar ist.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass überdimensionierte Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG zu reduzieren sind und dabei eine Gesamtwürdigung der raumplanerischen Kriterien massgeblich ist. Es schützte die Einschätzung der Vorinstanz, wonach die Parzellen trotz bestehender Erschliessung wegen ihrer fehlenden Überbauung, ihrer peripheren Lage im Gemeindegebiet und ihrer Einbettung in eine landschaftlich sensible Umgebung für eine Rückzonung geeignet seien; eine eigentliche Baulücke liege nicht vor. Weder die ÖV-Erschliessung noch behauptete Bauabsichten oder Vertrauensschutzgesichtspunkte standen der Rückzonung entgegen, und ein Entschädigungsanspruch wegen materieller Enteignung war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Rückzonung der Grundstücke Nrn. 1301 und 1372 in die Landwirtschaftszone blieb bestehen.

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