Bundesgerichtsentscheid

Retrait du permis de conduire; tardiveté de l'avance de frais

1C_182/2026Entscheid vom 08.04.2026Strassenbau und StrassenverkehrOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A. legte am 27. November 2025 Beschwerde gegen den 13-monatigen Führerscheinentzug ein. Er wurde aufgefordert, eine Kostenvorauszahlung von 800 Fr. in vier Monatsraten zu leisten. Die zweite Rate wurde erst am 5. März 2026 statt Ende Februar einbezahlt, weshalb die Vorinstanz den Rekurs am 9. März 2026 als unzulässig erklärte.

Erwägungen

Die fristgerechte Einzahlung der Kostenvorschüsse ist eine klare Verfahrensvoraussetzung, deren Verletzung zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führt, wenn Betrag, Zahlungsplan und Sanktionen zuvor hinreichend mitgeteilt wurden. Ein nur wenige Tage verspäteter Zahlungseingang rechtfertigt keine Ausnahme, und ein unverschuldeter Hindernisgrund hätte vor der Vorinstanz im kantonalen Verfahren geltend gemacht werden müssen. Die Anwendung dieser Prozessvoraussetzungen verletzt nicht das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Zugang zum Gericht.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

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