Bauentscheid; Abbruch Wohnbaute sowie Abbruch Wohnhaus
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die C.________ AG plante in Riehen den Abbruch einer Wohnbaute und eines Wohnhauses sowie den Neubau von Doppeleinfamilienhäusern. Nach einem unangefochten gebliebenen Vorentscheid von 2019 bewilligte das Bau- und Gastgewerbeinspektorat 2023 das ordentliche Baugesuch; die dagegen erhobenen Einsprachen von Nachbarn, darunter A.________ und B.________, wurden abgewiesen. Die Baurekurskommission hob diesen Einspracheentscheid teilweise auf und wies die Sache zur weiteren Bearbeitung und zu neuem Entscheid an die Behörde zurück, was das Appellationsgericht bestätigte.
Erwägungen
Das Bundesgericht qualifizierte den angefochtenen Entscheid als selbständig eröffneten Zwischenentscheid im Sinn von Art. 93 Abs. 1 BGG, weil die Rückweisung das Baubewilligungsverfahren nicht abschloss und der unteren Instanz noch Entscheidungsspielraum verblieb. Eine Beschwerde dagegen ist nur zulässig, wenn ein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil droht oder ein sofortiger Endentscheid einen bedeutenden Aufwand für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde. Die Beschwerdeführer legten nicht dar, dass eine dieser Voraussetzungen erfüllt sei, und ein solcher Fall war auch nicht offensichtlich. Insbesondere genügte die blosse Kosten- und Entschädigungsregelung nicht, da diese später zusammen mit dem Endentscheid angefochten werden kann.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wurde damit gegenstandslos.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Verfahren ansehen