Bundesgerichtsentscheid

Plan d'affectation communal

1C_285/2026Entscheid vom 15.06.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die zuständige kantonale Stelle des Kantons Jura genehmigte am 27. Februar 2025 den Zonenplan, den Naturgefahrenplan und das kommunale Baureglement der Gemeinde Haute-Sorne und wies dabei auch die Einsprache von A.________ als Eigentümer der Parzelle Nr. 3407 in Bassecourt ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Jura am 22. April 2026 abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. A.________ gelangten daraufhin mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht, zogen diese jedoch vor einem Sachentscheid wieder zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht nahm den Rückzug der Beschwerde zur Kenntnis und schrieb das Verfahren gestützt auf BGG und PCF als erledigt ab. Wer eine Beschwerde zurückzieht, gilt grundsätzlich als unterliegende Partei; es bestand kein Anlass, von dieser Regel abzuweichen. Eine materielle Prüfung des angefochtenen Entscheids und der Rechtmässigkeit des kommunalen Plans unterblieb daher.

Entscheid

Das Verfahren vor Bundesgericht wurde infolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. Ein materieller Entscheid über die Beschwerde erfolgte nicht, womit der kantonale Entscheid bestehen blieb.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Raumplanung und öffentliches Baurecht ansehen

Verwandte Entscheide