Planungs- und Baurecht
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die K.________ AG reichte einen Gestaltungsplan für ein Bauvorhaben in Ingenbohl ein, der von mehreren Anwohnenden mit Einsprache, kantonaler Verwaltungsbeschwerde und letztlich mit einer öffentlich-rechtlichen Beschwerde vor Bundesgericht angefochten wurde. Die Beschwerdeführenden rügten unter anderem mangelnden Waldschutz, Gewässerschutz und Naturgefahrenschutz sowie die unzureichende Erschliessung des Gebiets.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die Realisierbarkeit des Gestaltungsplans und bestätigt, dass dieser die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes sowie kantonaler Bestimmungen erfüllt. Detailfragen zu Erschliessung, Gewässerschutz und Naturgefahren wurden zu Recht ins nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen; der Gestaltungsplan bleibt gültig, da eine prinzipielle Umsetzung möglich ist. Die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich Wald- und Gewässerschutz sowie des rechtlichen Gehörs wurden als unbegründet oder nicht entscheidrelevant verworfen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Gerichtskosten von CHF 4'000 sowie eine Parteientschädigung von CHF 4'000 gehen unter solidarischer Haftung zu Lasten der Beschwerdeführenden.
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