Bundesgerichtsentscheid

Verkehrspolizeiliche Anordnungen auf Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen, Oberwil und Therwil (Tempo 30)

1C_318/2024Entscheid vom 27.03.2026Strassenbau und StrassenverkehrOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Touring Club beider Basel und ein Anwohner haben Verkehrspolizeiliche Anordnungen angefochten, mit denen der Regierungsrat Basel-Landschaft Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in Bottmingen, Oberwil und Therwil einführte. Sie rügten das Fehlen konkreter Lärmmessungen und verlangten statt Tempo-30 die Verlegung lärmarmer Beläge sowie eine Prüfung der Auswirkungen auf Blaulichtfahrzeuge. Das Kantonsgericht wies ihre Beschwerde ab, worauf sie den Rekurs beim Bundesgericht erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht bejahte die Beschwerdebefugnis und bestätigte, dass Lärmimmissionen nach Art. 38 LSV modellbasiert ermittelt werden dürfen und die drei Gutachten den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Es erachtete die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h als geeignete, notwendige und verhältnismässige Massnahme zur Lärmreduktion, gestützt auf die Gutachten und den Bericht des BAFU. Die Einwände zu lärmarmeren Belägen und möglichen Beeinträchtigungen der Blaulichtorganisationen wurden als unzureichend begründet verworfen.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Tempo-30-Anordnungen bleiben in Kraft.

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