Bundesgerichtsentscheid

Sperrfrist

1C_432/2025Entscheid vom 21.07.2026Strassenbau und StrassenverkehrOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer war der Führerausweis 2019 wegen verkehrsrelevanten Alkoholmissbrauchs gestützt auf Art. 16d SVG auf unbestimmte Zeit entzogen worden; zudem wurden ihm nach wiederholtem Fahren trotz Entzugs bereits Sperrfristen von 3, 12 und 24 Monaten auferlegt. Nachdem er am 14. Dezember 2022 erneut alkoholisiert und trotz Entzugs ein Motorfahrzeug gelenkt hatte, verfügte das Strassenverkehrsamt eine Sperrfrist für immer bzw. mindestens fünf Jahre. Streitgegenstand war, ob diese Sperrfrist zulässig ist und ob sie auch die Spezialkategorie G erfasst.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte seine Rechtsprechung, wonach das Fahren trotz eines Sicherungsentzugs im Kaskadensystem von Art. 16c SVG zu einer neuen Mindestentzugsdauer führt und bei einem bereits auf unbestimmte Zeit entzogenen Ausweis an deren Stelle eine entsprechende Sperrfrist nach Art. 16c Abs. 4 SVG tritt. Die am 14. Dezember 2022 begangene erneute schwere Widerhandlung führte daher gestützt auf Art. 16c Abs. 2 lit. e SVG bundesrechtskonform zu einer Sperrfrist für immer beziehungsweise mindestens fünf Jahre; eine Gleichbehandlungsverletzung verneinte das Gericht. Eine Verkürzung wegen beruflicher Abhängigkeit von landwirtschaftlichen Fahrzeugen fiel wegen der gesetzlichen Mindestdauer ausser Betracht. Da der rechtskräftige Sicherungsentzug von 2019 ausdrücklich auch die Spezialkategorie G umfasste und keine Wiedererteilung erfolgt war, erfasste auch die streitige Sperrfrist diese Kategorie.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb die Sperrfrist für immer beziehungsweise mindestens fünf Jahre bezüglich des Sicherungsentzugs bestehen; der vom Verwaltungsgericht festgelegte Fristbeginn am 14. Dezember 2022 blieb unangefochten.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Strassenbau und Strassenverkehr ansehen

Verwandte Entscheide