Bundesgerichtsentscheid

Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage

1C_452/2025Entscheid vom 06.05.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Swisscom (Schweiz) AG erhielt für eine bestehende Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone in Flüeli-Ranft die Bewilligung, vier konventionelle Antennen durch adaptive 5G-Antennen zu ersetzen. Gegen diese Bewilligung erhoben Anwohner erfolglos Beschwerde beim Regierungsrat und anschliessend beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden. Vor Bundesgericht bestritten sie insbesondere die Berechnung der Strahlenbelastung sowie die Rechtmaessigkeit der Bewilligung adaptiver Antennen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass fuer die Beurteilung der Einhaltung der Anlagegrenzwerte die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und nicht eine bloss technisch moegliche hoehere Leistung; da hier kein Korrekturfaktor angewandt wurde, zielten entsprechende Einwaende weitgehend am Streitgegenstand vorbei. Die Ruege zur Berechnung der Belastung am OMEN Nr. 4 verwarf es gestuetzt auf die nachvollziehbare und plausible Stellungnahme des BAFU, wonach Distanz, Elevation, Richtungsabschwaechung und Beruecksichtigung des Down-Tilts korrekt erfasst worden seien. Zudem bestaetigte es seine gefestigte Rechtsprechung, wonach die Grenzwerte der NISV, die Worst-Case-Beurteilung adaptiver Antennen, die empfohlenen Abnahmemessungen sowie die bestehenden Qualitaetssicherungssysteme bundesrechtskonform sind.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Damit blieb die Bewilligung fuer den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen bestehen.

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