Bundesgerichtsentscheid

Baubewilligung

1C_496/2025Entscheid vom 30.06.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ AG erhob beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend eine Baubewilligung. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens zog sie ihre Beschwerde mit Eingabe vom 25. Juni 2026 zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BGG infolge des Beschwerderückzugs als erledigt ab. Es stellte zudem fest, dass wegen des Rückzugs keine materielle Prüfung der Streitsache und keine Beurteilung der Rechtmässigkeit des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteils mehr stattfand. Die Beschwerdeführerin galt aufgrund des Rückzugs als unterliegend.

Entscheid

Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. Ein materieller Entscheid zur Baubewilligung erging nicht.

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