Bundesgerichtsentscheid

Baubewilligung

1C_500/2025Entscheid vom 01.04.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Baukommission Wädenswil rekurrierte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich, das gestützt auf eine erhebliche Ausnützungsüberschreitung die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus aufgehoben hatte. Die Bauherrschaft hatte selbst keinen Rechtsvorschlag erhoben, worauf die Kommission als Drittpartei ein kantonales Urteil ans Bundesgericht weiterzog.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass eine nicht gesuchstellende Drittpartei keine Legitimation zur Anfechtung einer verweigerten oder aufgehobenen Baubewilligung besitzt, wenn die Bauherrschaft keinen eigenen Rechtsmittelantrag stellt. Ferner fehle der Baukommission ein aktuelles praktisches Interesse an der Wiedererteilung der Bewilligung und auch kein autonomiebasierter Rechtsschutzgrund. Mangels Legitimation sei die Beschwerde bereits unzulässig.

Entscheid

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten.

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