Bundesgerichtsentscheid

Baubewilligung (Neubau Mobilfunkanlage)

1C_538/2025Entscheid vom 01.06.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Swisscom erhielt in Flawil die Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage in der Gewerbe-Industrie-Zone auf einem Grundstück neben einem geschützten Gehölz, einem Amphibienlaichgebiet und einer Magerwiese. Vorgesehen sind auch adaptive Antennen im Frequenzbereich 3'600 MHz unter Anwendung eines Korrekturfaktors. Zwei Unternehmen fochten die Bewilligung erfolglos beim kantonalen Departement und beim Verwaltungsgericht an und gelangten anschliessend ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht verwarf die formellen Rügen wegen angeblicher Gehörs- und Akteneinsichtsverletzungen sowie wegen ungenügender Angaben im Standortdatenblatt und eines Ausstandsgrunds gegen Mitarbeitende des BAFU. Es bestätigte seine gefestigte Rechtsprechung zu adaptiven Antennen, wonach die Anwendung des Korrekturfaktors, die verwendeten Neigungswinkel, das Qualitätssicherungssystem, die METAS-Messmethoden, die Behandlung von Reflexionen sowie der DSS-Betriebsmodus bundesrechtskonform sind. Auch die Kritik an den Grenzwerten der NISV, am Vorsorgeprinzip, an der fehlenden Standortevaluation und an der Berechnung der Fraunhofer-Zone drang nicht durch, da keine neuen triftigen Gründe für eine Praxisänderung dargetan wurden.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Die Baubewilligung für den Neubau der Mobilfunkanlage bleibt bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Raumplanung und öffentliches Baurecht ansehen

Verwandte Entscheide