Bundesgerichtsentscheid

Baubewilligung

1C_55/2026Entscheid vom 26.05.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Bausektion des Stadtrats Zürich erteilte A.________ die Baubewilligung für den Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses in Zürich-Wollishofen. Nachdem das Baurekursgericht die dagegen erhobenen Rekurse abgewiesen hatte, hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde von B.________ gut und hob die Baubewilligung auf. A.________ focht dieses Urteil beim Bundesgericht an, zog ihre Beschwerde jedoch während des bundesgerichtlichen Verfahrens zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde mit Eingabe vom 29. April 2026 ausdrücklich zurückgezogen und die Abschreibung des Verfahrens beantragt hatte. Damit war das bundesgerichtliche Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als durch Rückzug erledigt abzuschreiben. Eine materielle Prüfung der gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil erhobenen Rügen erfolgte deshalb nicht.

Entscheid

Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Damit blieb das Urteil des Verwaltungsgerichts, welches die Baubewilligung aufgehoben hatte, bestehen.

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