Neubau eines Bewirtschaftungswegs
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Eigentümer dreier landwirtschaftlicher Liegenschaften im Gebiet Chilcherberge in Silenen planten einen 1'070 m langen befahrbaren Bewirtschaftungsweg durch Landwirtschaftszone und Wald, verbunden mit Rodungen und Materialentnahme. Pro Natura und der VCS fochten die erteilten kommunalen und kantonalen Bewilligungen an, nachdem Regierungsrat und Obergericht ihre Einwände abgewiesen hatten.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass der Weg das BLN-Objekt «Maderanertal - Fellital» nur auf einem kurzen Abschnitt betrifft und insoweit wohl keine schwere, sondern höchstens eine geringfügige Beeinträchtigung vorliegt. Dennoch fehlten für die nach NHG erforderliche Interessenabwägung wesentliche Grundlagen, weil schutzwürdige Lebensräume, Artenvorkommen sowie Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nicht bereits im Baubewilligungsverfahren hinreichend abgeklärt und verbindlich festgelegt worden waren. Zudem sei die längerfristige Existenzfähigkeit der betroffenen Bewirtschaftung am isolierten Standort Chilcherberge ungenügend belegt. Schliesslich sei auch die Erforderlichkeit des Wegs mangels nachvollziehbarer Angaben zu bisherigen Bewirtschaftungsaufwänden, Alternativen, konkret eingesetzten Maschinen und notwendiger Wegbreite nicht rechtsgenüglich erstellt.
Entscheid
Die Beschwerde wurde gutgeheissen. Der Entscheid des Obergerichts wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Baukommission Silenen zurückgewiesen.
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