Retrait du permis de conduire
Zusammenfassung
Sachverhalt
Am 9. Dezember 2019 verlor A. auf kurzer Strecke die Kontrolle über sein Fahrzeug und stiess mit einem am Fussgängerstreifen haltenden Roller zusammen. Der Service der Automobilnavigation entzog ihm den Führerausweis für einen Monat als mittel-schwere Verletzung gemäss Art. 16b LCR. Das Strafgericht verurteilte ihn am 19. November 2020 zu einer Busse von 200 Franken wegen Verletzung von Art. 31 Abs. 1 LCR; er ergriff keine Beschwerde.
Erwägungen
Die Verwaltungsbehörde ist an die unbestrittenen Tatsachen des Strafurteils gebunden, da der Betroffene trotz Hinweises keine Rechtsmittel im Strafverfahren ergriff. Die Voraussetzungen einer mittel-schweren Verkehrswidrigkeit gemäss Art. 16b LCR sind erfüllt, weil die unkontrollierte Fahrt eine konkrete Gefährdung herbeiführte. Ein Abweichen von der strafgerichtlichen Sachverhaltsfeststellung kommt mangels neuer Tatsachen oder klarer Widersprüche nicht infrage.
Entscheid
Der Rekurs wird abgewiesen.
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