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Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ beantragte Einsicht in die Requête der AFC vom 24. Februar 2017 zur Bewilligung einer Sondersteueruntersuchung gegen ihn. Die AFC verweigerte den Zugang gestützt auf die LPD als missbräuchlich, und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass das rechtliche Gehör gewahrt war, da die wesentlichen Inhalte der Requête offengelegt wurden. Es erkannte weiter, dass die Requête Ermittlungsstrategien und -methoden offenbart, deren Bekanntwerden konkrete Steuerfahndungsmassnahmen gefährdet. Damit sind die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 1 lit. b LTrans und Art. 26 Abs. 2 lit. b LPD erfüllt und der Zugang kann verweigert werden.
Entscheid
Der Rechtsmittel des A.________ wird abgewiesen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
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