Bundesgerichtsentscheid

Wasserrecht; Wasserbauprojekt "Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss"

1C_64/2024Entscheid vom 01.05.2026Ökologisches GleichgewichtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Regierungsrat des Kantons Luzern bewilligte das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung der Reuss» und wies die dagegen erhobenen Einsprachen ab. Aqua Viva und WWF Schweiz beanstandeten insbesondere die fehlende durchgehende Aufweitung im Gebiet Studeschachen wegen der dortigen Trinkwasserfassung sowie die vorgesehene Geschiebebewirtschaftung mit Kiesentnahmen. Nach Abweisung durch das Kantonsgericht gelangten sie ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass Art. 4 WBG und Art. 37 GSchG bei Wasserbauvorhaben grundsätzlich die möglichst weitgehende Wiederherstellung des natürlichen Gewässerverlaufs verlangen, wobei im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen ist. Für den Abschnitt Studeschachen sei erstellt, dass eine durchgehende Aufweitung eine ökologisch besonders wertvolle eigendynamische Aue ermöglichen würde; die bisherigen Abklärungen zur Verlegung oder zum Ersatz der Trinkwasserfassung, namentlich hinsichtlich des Standorts Perler Schachen bzw. eines Anschlusses an Nachbarversorgungen, seien jedoch ungenügend. Hinsichtlich des Geschiebehaushalts bestätigte das Bundesgericht im Grundsatz die gewählte adaptive Geschiebebewirtschaftung als zulässig, verlangte aber eine verschärfte Auflage, wonach die nach der strategischen Planung erforderlichen Geschiebefrachten tatsächlich gewährleistet und durch ein geeignetes Monitoring, auch im Kanton Aargau, überprüft werden müssen. Weitergehende Beweismassnahmen wie Augenschein oder zusätzliche Gutachten hielt es nicht für erforderlich.

Entscheid

Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen. Die Sache wurde an den Regierungsrat zurückgewiesen, damit er die Möglichkeiten der Verlegung oder des Ersatzes der Trinkwasserfassung Studeschachen vertieft abklärt und danach über eine durchgehende Aufweitung neu entscheidet; zudem wurde die Auflage zur Geschiebebewirtschaftung entsprechend verschärft. Im Übrigen blieb das Projekt bestehen.

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