Bundesgerichtsentscheid

Permis de construire

1C_64/2026Entscheid vom 29.05.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Präfekt des Glanebezirks erteilte der A.________ SA am 18. November 2024 die Baubewilligung für zwei Wohngebäude mit je insgesamt siebzehn Wohnungen und einer Tiefgarage auf Parzelle Nr. 2096 in Romont und wies die Einsprachen von B.B.________ und C.B.________ ab. Das Kantonsgericht Freiburg hob diese Bewilligungen am 11. Dezember 2025 auf Beschwerde der Einsprecher hin auf. Dagegen gelangte die Bauherrin mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht, zog ihr Rechtsmittel jedoch vor dem Entscheid zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht nahm vom Rückzug der Beschwerde Kenntnis und schrieb das Verfahren gestützt auf BGG und PCF als erledigt ab. Es hielt fest, dass mit dem Rückzug keine materielle Prüfung des angefochtenen kantonalen Urteils mehr stattfindet. Zur Rechtmässigkeit der aufgehobenen Baubewilligungen äusserte es sich daher nicht.

Entscheid

Das Verfahren vor Bundesgericht wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Damit blieb das Urteil des Kantonsgerichts Freiburg bestehen, das die erteilten Baubewilligungen aufgehoben hatte.

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