Suspension d'un conseiller municipal
Zusammenfassung
Sachverhalt
Ein Priller Gemeinderat wurde nach wiederholten Konflikten innerhalb der Exekutive, insbesondere nach einem schweren verbalen und physischen Zwischenfall mit dem Syndic vom 2. Mai 2025, vom Waadtländer Staatsrat gestützt auf Art. 139b LC mit sofortiger Wirkung bis Ende 2025 suspendiert. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte diese Massnahme. Vor Bundesgericht verlangte der Betroffene die Aufhebung der Suspension und seine sofortige Wiedereinsetzung.
Erwägungen
Das Bundesgericht qualifizierte die Suspension als vorsorgliche Massnahme, weshalb nur genügend begründete Rügen der Verletzung verfassungsmässiger Rechte zulässig waren. Es verwarf die Gehörsrüge, weil die kantonalen Instanzen den Sachverhalt hinreichend abgeklärt hatten und der Vorfall vom 2. Mai 2025 für sich allein die Suspension tragen konnte. Art. 34 BV sei nicht einschlägig, da die befristete Suspendierung das Amt nicht definitiv entziehe und damit die politischen Rechte nicht berühre wie eine Abberufung. Die Anwendung der Generalklausel von Art. 139b Abs. 2 LC zur Suspendierung wegen schwerer, persönlich verursachter und nicht bloss politischer Störungen innerhalb der Gemeindeexekutive sei jedenfalls nicht willkürlich; auch die Verhältnismässigkeit wurde bejaht.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Suspendierung des Gemeinderats blieb bestehen.
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