Ordre de mise en conformité; amende administrative
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ SA ist Eigentümerin eines Wohngebäudes in Genf, in dem der Kanton seit Jahren ungenehmigte Umbauten und nicht gesetzeskonforme Vermietungsformen nach der LDTR feststellte. Nach einer Kontrolle 2019 ordnete das Departement bereits die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an; mit Verfügung vom 1. September 2023 setzte es der Gesellschaft erneut eine Frist von 90 Tagen, um den Betrieb des Hauses als möblierte Residenzen zu beenden, und belegte sie mit einer Busse von 150'000 Franken. Streitig war vor Bundesgericht, ob die Wohnungen ohne Bewilligung in möblierte Residenzen umgenutzt worden waren und ob die Höhe der administrativen Busse rechtmässig war.
Erwägungen
Das Bundesgericht verwarf zunächst die formellen Rügen: Die Vorinstanz hatte ihren Entscheid ausreichend begründet, sodass weder der Anspruch auf rechtliches Gehör noch Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG verletzt waren. In der Sache hielt es für vertretbar, gestützt auf mehrere übereinstimmende Indizien von möblierten Residenzen im Sinn von Art. 3 LDTR auszugehen, insbesondere wegen der einheitlich möblierten Wohnungen, der besonderen Mietvertragsgestaltung, fehlender Meldungen an das Einwohnerregister, badgegesicherter Zugänge, nummerierter Türen ohne Namen und angebotener Reinigungsdienste. Die Beschwerdeführerin setzte der detaillierten Würdigung der Vorinstanz im Wesentlichen nur ihre eigene Sicht entgegen und vermochte keine Willkür darzutun. Auch die Busse von 150'000 Franken hielt das Bundesgericht für nicht willkürlich: Der gesetzliche Höchstbetrag nach Art. 137 LCI/GE ist nicht auf falsche Konformitätsbestätigungen beschränkt, und die Vorinstanz durfte die Schwere des Verstosses, die Wiederholung früherer Widerhandlungen sowie die Gewinnsucht als erschwerende Umstände berücksichtigen.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieben sowohl die Anordnung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands als auch die administrative Busse von 150'000 Franken bestehen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Raumplanung und öffentliches Baurecht ansehen