Plan partiel d'affectation, décharge de type A
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Gemeinde Rougemont beschloss einen Teilnutzungsplan für eine Deponie Typ A auf dem Standort L'Ougette, einem bislang landwirtschaftlich genutzten Gebiet nahe der Saane. Gegen die kantonale Genehmigung und den kommunalen Beschluss erhoben Pro Natura sowie zahlreiche Anwohner Beschwerde; das Waadtländer Kantonsgericht hob den Plan nach Rückweisung durch das Bundesgericht erneut auf. Die vorgesehene Betreiberin A.________ AG gelangte daraufhin mit Beschwerde ans Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht verwarf zunächst die Rüge einer Gehörsverletzung: Die Beschwerdeführerin erhielt nach der Rückweisung vollständige Akteneinsicht, konnte sich zum früheren Augenschein äussern und verlangte dessen Entfernung erst verspätet. Sodann bestätigte es, dass das Kantonsgericht seine Prüfungsbefugnis nach Art. 33 LAT nicht überschritten hatte, weil es den Plan nicht aus Opportunitätsgründen, sondern wegen materieller Rechtswidrigkeit beanstandete. Entscheidend war, dass das Deponieprojekt wegen seiner räumlichen, ökologischen und interkantonalen Auswirkungen einer genügenden Abstimmung und einer verbindlichen Verankerung im Richtplan nach Art. 8 Abs. 2 LAT bedurfte. Der Standort L'Ougette war jedoch im kantonalen Richtplan nicht in geregelter Koordination genehmigt, und die Abstimmung mit dem Kanton Bern sowie mit alternativen Standorten in der Region erwies sich als ungenügend.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit bleibt die Aufhebung des Teilnutzungsplans für die Deponie Typ A in L'Ougette bestehen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Raumplanung und öffentliches Baurecht ansehen