Bundesgerichtsentscheid

Festsetzung eines Bebauungsplans betreffend das "Areal Tennisclub Old Boys, Schützenmatte West"

1C_748/2025Entscheid vom 06.05.2026Raumplanung und öffentliches BaurechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erklärte den Bebauungsplan «Areal Tennisclub Old Boys, Schützenmatte West» verbindlich, der auf einer Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse die Erweiterung der Tennisanlage mit Freiluftplätzen und einer Tennishalle vorsieht. A.A.________ focht den Beschluss erfolglos beim Appellationsgericht an; anschliessend gelangten A.A.________ und B.A.________ ans Bundesgericht und verlangten die Aufhebung des Plans.

Erwägungen

Das Bundesgericht bejahte die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers und verwarf die geltend gemachte formelle Rechtsverweigerung, weil sich die Vorinstanz inhaltlich mit den Einwänden zur Wohnqualität, Quartierverträglichkeit und städtebaulichen Qualität auseinandergesetzt hatte. Es hielt fest, dass im Sondernutzungsplanverfahren eine umfassende Interessenabwägung nach RPG und RPV vorzunehmen ist, wobei Grundsatzfragen auf Planstufe und Detailfragen im Baubewilligungsverfahren zu behandeln sind; die kantonalen Behörden hätten auch die geltend gemachten landschaftlichen und ökologischen Interessen berücksichtigt. Schliesslich bestätigte es, dass die gerichtliche Angemessenheitskontrolle nach Art. 33 RPG keine Ersetzung des planerischen Ermessens der zuständigen Behörde erlaubt und die von der Vorinstanz geübte Zurückhaltung weder eine Ermessensunterschreitung noch eine Verletzung der Gewaltenteilung darstellt.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Der Bebauungsplan für das Areal Tennisclub Old Boys, Schützenmatte West, bleibt damit bestehen.

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