Wasserrecht
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Regierungsrat des Kantons Luzern bewilligte das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung der Reuss» für einen rund 13 km langen Abschnitt der Reuss und wies die dagegen erhobenen Einsprachen ab. BirdLife Schweiz machte vor Bundesgericht geltend, der Umweltverträglichkeitsbericht sei hinsichtlich terrestrischer Fauna und Flora ungenügend, weil systematische Bestandserhebungen fehlten und Fragen des Biotop- und Artenschutzes zu Unrecht der Detailprojektierung überlassen worden seien. Streitpunkt war insbesondere, ob die UVP und die Interessenabwägung bundesrechtskonform erfolgt sind und ob der Umgang mit dem Lebensraum der Helm-Azurjungfer am Honauer Bach ausreichend geklärt wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass bei einem grossen, komplexen und langfristigen Revitalisierungsprojekt ein stufenweises Vorgehen zulässig ist, sofern die Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts bereits auf der ersten Stufe hinreichend geprüft werden kann und für spätere Anpassungen genügend Spielraum bleibt. Es erachtete die im UVB verwendeten bestehenden Datensätze, ergänzt durch Lebensraumkartierung, Berichte und Begehungen, für die erste Interessenabwägung grundsätzlich als ausreichend; zusätzliche artspezifische Felderhebungen durften deshalb weitgehend der Detailprojektierung vorbehalten bleiben, ebenso zahlreiche Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen. Anders beurteilte das Gericht jedoch die Situation der stark gefährdeten Helm-Azurjungfer am Honauer Bach: Weil die Schaffung gleichwertiger Ersatzlebensräume zwar nicht ausgeschlossen, aber anspruchsvoll ist, muss bereits auf Projektebene zumindest in den Grundzügen festgelegt und gesichert werden, wo und wie solcher Ersatz geschaffen wird; andernfalls sind die Projektmassnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Entscheid
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen. Das Bundesgericht hob den kantonsgerichtlichen Entscheid insoweit auf und wies die Sache zur Ergänzung betreffend Ersatzlebensraum für die Helm-Azurjungfer an den Regierungsrat des Kantons Luzern zurück; im Übrigen wies es die Beschwerde ab.
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