Forderung aus Staatshaftung
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ reichte beim Kanton Basel-Landschaft eine Staatshaftungsklage mit Forderungen von Fr. 375 000 bis über eine halbe Million ein. Die Vorinstanz verlangte einen Kostenvorschuss von Fr. 5 000, den der Beschwerdeführer trotz mehrfacher Fristsetzungen und Mahnungen nicht leistete. Daraufhin trat das Kantonsgericht auf die Klage nicht ein.
Erwägungen
Nach dem Haftungsgesetz und der Verwaltungsprozessordnung war der Beschwerdeführer verpflichtet, einen Kostenvorschuss von Fr. 5 000 zu leisten. Das Bundesgericht prüft die Anwendung kantonalen Rechts nur auf Bundesrechtsverletzungen und sah in der Zurückweisung des Kostenvorschusses keine Willkür. Die Rügen des Beschwerdeführers zu Zuständigkeit, Ausstand und Grundrechten bleiben unsubstanziiert und genügen nicht den Anforderungen an die Begründung.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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