Bundesgerichtsentscheid

Verletzung der Berufsregeln

2C_173/2026Entscheid vom 24.03.2026GrundrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen eine Kostenauflage des Obergerichts des Kantons Schaffhausen, das mangels Leistung eines Kostenvorschusses nicht auf seine Beschwerde betreffend Verletzung anwaltlicher Berufsregeln eintrat. Zudem focht er ein Schreiben des Obergerichts an, das ihm eine Anfechtung der Kostenrechnung verwehrte.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer es versäumte, rechtzeitig eine schriftlich begründete Ausfertigung der Verfügung des Obergerichts vom 7. November 2025 zu beantragen und diese anzufechten. Die Beschwerde gegen das Schreiben des Obergerichts vom 9. Februar 2026 wurde als unzulässig erachtet, da dieser Akt keine anfechtbare Verfügung darstellte. Die geltend gemachten Verletzungen verfassungsmässiger Rechte wurden als nicht hinreichend begründet zurückgewiesen.

Entscheid

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und darauf nicht eingetreten. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

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