Iscrizione al REG B (architetti)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ beantragte im Juli 2022 die Eintragung in den REG B-Architektenregister, was die Prüfungskommission der Stiftung REG am 20. April 2023 ablehnte. SEFRI und später das Bundesverwaltungsgericht bestätigten den Entscheid. Der Beschwerdeführer rügte eine unzulässige Verkürzung der Prüfungsdauer, die abweichende Zusammensetzung der Kommission und eine sprachliche Benachteiligung im mündlichen Exam.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass Bewertungen der persönlichen Kompetenzen gemäss Art. 83 lit. t LTF nicht überprüfbar sind und nur rein verfahrensrechtliche Mängel geprüft werden können. Die Einwände zur Prüfungsdauer, Kommissionsbesetzung und Sprache wurden anhand der Audioaufzeichnung und der einschlägigen Regelungen geprüft. Mangels konkreter Hinweise auf eine Rechtsverletzung oder manifest willkürliches Vorgehen erweisen sich die vorgebrachten Beanstandungen als nicht ausreichend begründet.
Entscheid
Die Beschwerde wird als unzulässig abgewiesen.
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