Bundesgerichtsentscheid

Amtshilfe (DBA CH-NL)

2C_651/2024Entscheid vom 18.06.2026Rechtshilfe und AuslieferungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die niederländische Steuerbehörde ersuchte die ESTV gestützt auf Art. 26 DBA CH-NL um Amtshilfe betreffend A.________ und verlangte Bankunterlagen der B.________ AG für Einkommenssteuern vom 1. März 2010 bis 31. Dezember 2021. Die ESTV gewährte die Amtshilfe, während das Bundesverwaltungsgericht nur teilweise bestätigte und zusätzlich die Schwärzung von Versionsdaten der Bankformulare, des Ausstellungs- und Ablaufdatums eines Passes sowie des Errichtungsdatums eines Trusts anordnete. Streitgegenstand vor Bundesgericht war allein, ob diese drei Angaben geschwärzt werden müssen.

Erwägungen

Das Bundesgericht bejahte das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, weil sich die Frage der Schwärzung solcher Angaben in zahlreichen Amtshilfeverfahren mit Bankunterlagen stellt. Es hielt fest, dass das Erfordernis der voraussichtlichen Erheblichkeit nach Art. 26 DBA CH-NL einen möglichst umfassenden und wirksamen Informationsaustausch sichern soll und Schwärzungen nur dort geboten sind, wo die Erheblichkeit unwahrscheinlich ist. Die Versionsdaten von Bankformularen erlauben in der Regel keinen verlässlichen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Kontoeröffnung; ihre Schwärzung bringt daher kaum Nutzen, verursacht aber administrativen Aufwand und gefährdet das Beschleunigungsgebot. Gleiches gilt für das Ausstellungs- und Ablaufdatum des Passes, deren Zurückhaltung unzulässig in eine materielle Prüfung etwa des Steuerwohnsitzes hineinreichen könnte; das Errichtungsdatum eines in den Bankunterlagen erwähnten Trusts kann zudem als Identifikationsmerkmal voraussichtlich erheblich sein.

Entscheid

Die Beschwerde der ESTV wurde gutgeheissen. Die vom Bundesverwaltungsgericht angeordneten Schwärzungen betreffend Versionsdaten der Bankformulare, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Passes sowie Errichtungsdatum des Trusts wurden aufgehoben; diese Angaben sind im Regelfall zu übermitteln.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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