Bundesgerichtsentscheid

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2C_96/2026Entscheid vom 11.05.2026Ökologisches GleichgewichtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ und B.________ erwarben 2024 die Bengal-Katze Pearl. Nachdem Pearl im Februar 2025 mit schweren, lebensbedrohlichen Mehrfachverletzungen in eine Tierklinik gebracht worden war, hielt der veterinärmedizinische Bericht die geschilderte Ursache eines Sturzes vom Katzenbaum für nicht mit den Verletzungen vereinbar. Das Genfer Veterinäramt ordnete zunächst die vorsorgliche und später die definitive Beschlagnahme der Katze sowie ein dreijähriges Katzenhalteverbot gegen A.________ an; dieser focht den kantonal letztinstanzlichen Entscheid vor Bundesgericht an.

Erwägungen

Das Bundesgericht verwarf zunächst die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil der Hinweis auf Verletzungen wie bei einem Verkehrsunfall bereits im tierärztlichen Bericht enthalten war. Es bestätigte sodann die vorinstanzliche Beweiswürdigung als nicht willkürlich: Der Bericht hielt ausdrücklich fest, dass die festgestellten Polytraumata nicht zur Darstellung eines Sturzes vom Katzenbaum passten, weshalb die Vorinstanz auf Misshandlung schliessen durfte. Gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a TSchG und Art. 16 Abs. 1 TSchV erachtete das Bundesgericht die definitive Beschlagnahme von Pearl und das befristete Katzenhalteverbot als rechtmässig und verhältnismässig, da mildere Ersatzmassnahmen das Risiko weiterer Misshandlungen nicht ausreichend bannen würden. Auch eine formelle Rechtsverweigerung lag nicht vor, und ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der kantonalen Behörde wegen Aufhebung und Neuerlass der Verfügung wurde verneint.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die definitive Beschlagnahme der Katze Pearl sowie das dreijährige Verbot, Katzen zu halten, blieben bestehen.

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