Bundesgerichtsentscheid

Krankentaggeldversicherung,

4A_124/2026Entscheid vom 01.04.2026ArbeitsrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer A. verlangt von der Versicherung B. Krankentaggeldleistungen und klagt auf die Zahlung von Fr. 3’059.90. Das Sozialversicherungsgericht Zürich verpflichtete B. zur Zahlung dieses Betrags nebst Zins ab dem 3. April 2024 und wies den Mehrbetrag ab. A. richtet formell eine Beschwerde ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen die Zulässigkeit und verlangt klare bezifferte Forderungen. Da der Beschwerdeführer kein beziffertes Begehren stellt und aus der Eingabe nicht hervorgeht, welchen Betrag er verlangt, erweist sich die Beschwerde als unzulässig. Zudem fehlt jede hinreichende Begründung.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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