Bundesgerichtsentscheid

Mieterausweisung,

4A_136/2026Entscheid vom 06.05.2026MietrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Bezirksgericht Hochdorf verpflichtete die Mieterin und einen weiteren Verfahrensbeteiligten, ein Loft mit Parkplatz in V.________ innert zehn Tagen seit Rechtskraft zu raeumen, zu reinigen und die Schluessel zurueckzugeben. Das Kantonsgericht Luzern wies die dagegen erhobene Berufung ab, soweit es darauf eintrat. Die Mieterin focht dieses Urteil anschliessend beim Bundesgericht an.

Erwägungen

Das Bundesgericht pruefte, ob die Beschwerde die gesetzlichen Begruendungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG erfuellt. Es kam zum Schluss, dass die Eingabe offensichtlich keine hinreichende Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwaegungen enthaelt. Mangels genuegender Begruendung trat es daher im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht ein.

Entscheid

Auf die Beschwerde gegen die Mieterausweisung wird nicht eingetreten. Damit bleibt das Urteil des Kantonsgerichts Luzern bestehen.

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