Bundesgerichtsentscheid

contrat de bail,

4A_162/2026Entscheid vom 04.05.2026MietrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Mieterin A.________ focht die von den Vermietern auf den 31. Dezember 2024 ausgesprochene Kündigung eines 2017 abgeschlossenen Mietvertrags über eine Wohnung in U.________ an. Sie verlangte die Nichtigkeit oder Anfechtung der Kündigung, eventualiter eine Erstreckung des Mietverhältnisses. Das Bezirksgericht Siders gewährte ihr eine einmalige Erstreckung bis zum 31. Dezember 2025, und das Kantonsgericht Wallis wies ihre Berufung ab, soweit es darauf eintrat.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde von Amtes wegen. Nach Art. 42 Abs. 2 BGG muss eine Beschwerde hinreichend begründet sein und konkret aufzeigen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Die Beschwerdeführerin setzte sich jedoch nicht rechtsgenüglich mit den rechtlichen Erwägungen des Kantonsgerichts auseinander. Mangels tauglicher Begründung erklärte das Bundesgericht die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG als unzulässig.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der kantonale Entscheid bestehen, wonach der Mieterin lediglich eine einmalige Erstreckung des Mietverhältnisses bis zum 31. Dezember 2025 gewährt wird.

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